AbfallentsorgungstermineAbfallentsorgungstermineAbteilungenAmtsleitungAmtstafelAnfrage und E-MailAusschüsseBauernladenBürgermeisterBürgerserviceDigitaler OrtsplanFormulareGebührenGemeindeamtGemeindevertretungGemeindevorstehungGemeindezeitungJobs in der RegionKircheKleinanzeigerKontaktLandesskimuseumMitarbeiterMobilität in der GemeindeNeuigkeitenNewsletter abonnierenPfarrblattPolitikSitemapStartseiteThema wählenUnser WerfenwengUnsere AmtssignaturVeranstaltungenVereineVizebürgermeisterWahlergebnisseWappenWasserprüfberichteWirtschaftZahlen und Fakten
Sie befinden sich: Startseite > Bürgerservice > Mietwohnungen > Privat
Die Anspruchsvoraussetzungen für geförderte Wohnungen sind länderweise sehr unterschiedlich geregelt.
Hier soll nur beispielhaft aufgezählt werden, welche Voraussetzungen möglicherweise erfüllt sein müssen.
EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger benötigen eine Genehmigung der Grundverkehrsbehörde (in Wien: → MA 35).
Manchmal wird eine Mindestaltersgrenze (z.B. ab dem 18. Lebensjahr) vorausgesetzt. Anmeldungen werden teilweise früher entgegengenommen.
Die Summe der Nettoeinkommen aller mitziehenden Personen muss sich zwischen bestimmten Höchstgrenzen und Mindestgrenzen bewegen.
Die genaue Höhe dieser Einkommensgrenzen erfahren Sie beim zuständigen Amt für Wohnbauförderung. Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite "Förderungen und Finanzierungen".
Es können je nach Bundesland und Förderantrag noch weitere Unterlagen erforderlich sein.
Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Gemeinde WerfenwengWeng 425453 WerfenwengTelefon+43 (0) 6466 414gemeinde@werfenweng.gv.at
Parteienverkehr
8.00-12.00 Uhr
08:30 - 12:00 Uhr 17.00-19.00 Uhr (Nach telefonischer Voranmeldung bis spätestens Mo, 17:00 Uhr)