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Wenn Sie als selbstständige Betreuungskraft tätig werden wollen, müssen Sie folgende Schritte durchführen:
1. Gewerbeanmeldung
2. Finanzamt – Anzeige
3. Sozialversicherung (SVS) – Anzeige
4. Abschluss eines Werkvertrags ("Personenbetreuungs-Vertrag")
Sind Sie ausländische Staatsbürgerin/ausländischer Staatsbürger, müssen Sie bereits im Vorfeld Folgendes erledigen:
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Gemeinde WerfenwengWeng 425453 WerfenwengTelefon+43 (0) 6466 414gemeinde@werfenweng.gv.at
Parteienverkehr
8.00-12.00 Uhr
08:30 - 12:00 Uhr 17.00-19.00 Uhr (Nach telefonischer Voranmeldung bis spätestens Mo, 17:00 Uhr)