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Das Risiko, an Demenz zu erkranken, steigt mit dem Alter an. Aus dem Blickwinkel der Pflege und Betreuung nimmt das Thema Demenz einen besonderen Stellenwert ein, zumal der größte Teil der Menschen mit demenziellen Beeinträchtigungen zu Hause von Angehörigen versorgt wird. Demenz ist zwar nicht heilbar, Früherkennung ermöglicht es aber den Krankheitsverlauf zu verzögern und zu mildern.
Die Pflege und Betreuung von Menschen mit demenziellen Beeinträchtigungen wird oft als besonders belastend empfunden. Im Bundespflegegeldgesetz wird dies folgendermaßen berücksichtigt:
Darüber hinaus bestehen für pflegende Angehörige verschiedene Möglichkeiten der beitragsfreien sozialversicherungsrechtlichen Absicherung in der Pensions- und in der Krankenversicherung.
Mobile und ambulante soziale Dienste können die Pflege und Betreuung zu Hause erleichtern und pflegende Angehörige entlasten.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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