AbfallentsorgungstermineAbfallentsorgungstermineAbteilungenAmtsleitungAmtstafelAnfrage und E-MailAusschüsseBauernladenBürgermeisterBürgerserviceDigitaler OrtsplanFormulareGebührenGemeindeamtGemeindevertretungGemeindevorstehungGemeindezeitungJobs in der RegionKircheKleinanzeigerKontaktLandesskimuseumMitarbeiterMobilität in der GemeindeNeuigkeitenNewsletter abonnierenPfarrblattPolitikSitemapStartseiteThema wählenUnser WerfenwengUnsere AmtssignaturVeranstaltungenVereineVizebürgermeisterWahlergebnisseWappenWasserprüfberichteWirtschaftZahlen und Fakten
Sie befinden sich: Startseite > Bürgerservice > Amtstafel
Eine Anonymverfügung ist eine Verwaltungsstrafe, die einer Person zugestellt wird, von der die Behörde annimmt, dass diese die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter kennt bzw. leicht feststellen kann (z.B. Zulassungsbesitzerin/Zulassungsbesitzer eines Pkw).
Sie kann nur dann ausgestellt werden, wenn die Übertretung folgendermaßen festgestellt wurde: Durch
Gegen die Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Innerhalb von vier Wochen nach der Ausfertigung der Anonymverfügung ist es möglich, den Strafbetrag einzuzahlen, der bis zu 365 Euro ausmachen kann. Um diese Frist zu wahren, muss der Strafbetrag innerhalb der vierwöchigen Frist auf dem Konto der Behörde einlangen. Wird fristgerecht bezahlt, darf die Behörde keine weiteren Nachforschungen anstellen. Wird nicht oder nicht fristgerecht bezahlt, wird die Anonymverfügung gegenstandslos und die Behörde muss die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter ausforschen.
Anonymverfügungen dürfen bei amtlichen Auskünften nicht erwähnt werden.
Ausführliche Informationen zum Thema "Verwaltungsstrafrecht" finden sich auf oesterreich.gv.at
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Gemeinde WerfenwengWeng 425453 WerfenwengTelefon+43 (0) 6466 414gemeinde@werfenweng.gv.at
Parteienverkehr
8.00-12.00 Uhr
08:30 - 12:00 Uhr 17.00-19.00 Uhr (Nach telefonischer Voranmeldung bis spätestens Mo, 17:00 Uhr)