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Eine Auskunft über die Zulassungsbesitzerin/den Zulassungsbesitzer eines Fahrzeugs ist nur bei "berechtigtem rechtlichen Interesse" möglich (z.B. bei Besitzstörungen oder zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen).
Eine Auskunft über die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs ist auch ohne berechtigtes rechtliches Interesse (online) möglich.
Die Bezirksverwaltungsbehörde oder Landespolizeidirektion
Für das Ansuchen
Für die Auskunftserteilung
§ 47 Kraftfahrgesetz (KFG)
Gemeinde WerfenwengWeng 425453 WerfenwengTelefon+43 (0) 6466 414gemeinde@werfenweng.gv.at
Parteienverkehr
8.00-12.00 Uhr
08:30 - 12:00 Uhr 17.00-19.00 Uhr (Nach telefonischer Voranmeldung bis spätestens Mo, 17:00 Uhr)