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Die Schuldnerin/der Schuldner ist jene natürliche oder juristische Person, gegen die sich der Anspruch der Gläubigerin/des Gläubigers richtet.
In einem zweiseitigen Vertrag ist jede Partei gleichzeitig Gläubigerin/Gläubiger und Schuldnerin/Schuldner.
Die Verkäuferin/der Verkäufer ist Gläubigerin/Gläubiger des Kaufpreises und Schuldnerin/Schuldner der Sachleistung. Die Käuferin/der Käufer ist Gläubigerin/Gläubiger der Sachleistung und schuldet den Kaufpreis.
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