AbfallentsorgungstermineAbfallentsorgungstermineAbteilungenAmtsleitungAmtstafelAnfrage und E-MailAusschüsseBauernladenBürgermeisterBürgerserviceDigitaler OrtsplanFormulareGebührenGemeindeamtGemeindevertretungGemeindevorstehungGemeindezeitungJobs in der RegionKircheKleinanzeigerKontaktLandesskimuseumMitarbeiterMobilität in der GemeindeNeuigkeitenNewsletter abonnierenPfarrblattPolitikSitemapStartseiteThema wählenUnser WerfenwengUnsere AmtssignaturVeranstaltungenVereineVizebürgermeisterWahlergebnisseWappenWasserprüfberichteWirtschaftZahlen und Fakten
Sie befinden sich: Startseite > Bürgerservice > Amtstafel
Mit Hilfe einer Schlichtungsstelle kann eine außergerichtliche Einigung der streitenden Parteien erzielt werden. Schlichtungsstellen gibt es bereits in vielen Bereichen, wie beispielsweise im Bereich des Konsumentenschutzes oder des Mietrechts. Auch die Österreichische Notariatskammer und die Ärztekammer haben eine Schlichtungsstelle eingerichtet.
Im Nachbarschaftsrecht und im Mietrecht ist in bestimmten Fällen ein Schlichtungsversuch bei einer Schlichtungsstelle vorgeschrieben, bevor ein gerichtliches Verfahren durchgeführt werden kann.
Finden die Parteien mit Hilfe der Schlichtungsstelle zu einer gemeinsamen Lösung, schließen sie in der Regel einen außergerichtlichen Vergleich ab. Andernfalls steht ihnen weiterhin der Rechtsweg offen.
Seit 9. Jänner 2016 gibt es für vertragliche Verbraucherstreitigkeiten mit österreichischen Unternehmen acht staatlich anerkannte Streitbeilegungsstellen. Nähere Informationen zu den staatlich anerkannten Streitbeilegungsstellen für vertragliche Verbraucherstreitigkeiten finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Gemeinde WerfenwengWeng 425453 WerfenwengTelefon+43 (0) 6466 414gemeinde@werfenweng.gv.at
Parteienverkehr
8.00-12.00 Uhr
08:30 - 12:00 Uhr 17.00-19.00 Uhr (Nach telefonischer Voranmeldung bis spätestens Mo, 17:00 Uhr)